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Finanzielle Entlastung für Eltern und Kindertagespflegepersonen während des Lockdowns

Finanzielle Entlastung für Eltern und Kindertagespflegepersonen während des Lockdowns

Gute Nachrichten für alle Eltern, deren Kinder aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht in die Kita gehen können: Während des sogenannten „Regelbetriebs bei dringendem Bedarf“, den das Land Rheinland-Pfalz für den Betrieb der Kitas derzeit vorgibt, werden im Kreis Ahrweiler keine Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten erhoben, wenn Eltern die „Notbetreuung“ nicht nutzen. Das hat der Kreis- und Umweltausschuss auf Vorschlag von Landrat Dr. Jürgen Pföhler in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Die Kosten übernimmt der Kreis Ahrweiler.

Grundsätzlich gilt in Rheinland-Pfalz die Beitragsfreiheit in Kitas ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Für Kinder unter 2 Jahren werden bei der Inanspruchnahme von Kita-Plätzen Elternbeiträge erhoben. Die Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz befinden sich noch bis zum 31. Januar im sogenannten „Regelbetrieb bei dringendem Bedarf“ und bieten nur in Fällen, bei denen keine andere Möglichkeit besteht, eine Notbetreuung an. Da viele der Kita-Kinder die Betreuung aufgrund der Corona-Pandemie nicht nutzen können, werden die Eltern jetzt finanziell entlastet. Der Kreis wird in Kürze an die kommunalen und freien Kita-Träger, die die Elternbeiträge erheben, herantreten, um die Abwicklung der Zahlungen festzulegen. Die Kreisverwaltung bittet alle betroffenen Eltern um Verständnis und Geduld, wenn die tatsächliche Abrechnung beziehungsweise Erstattung in einzelnen Fällen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

Auch für Personal in der Kindertagespflege gibt es positive Neuigkeiten: Die laufenden Zahlungen an die Kindertagespflegepersonen werden analog der Regelungen im Kita-Bereich weiter geleistet, auch wenn deren reguläres Betreuungsangebot von den Eltern nicht voll umfänglich in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus werden analog der Regelung in Kitas die Eltern von der Zahlung des Elternbeitrags befreit, sofern sie keine Betreuung in der Kindertagespflege für ihre Kinder in Anspruch nehmen.

Zu den Regelungen in der Kindertagespflege teilte das Land im Vorfeld mit, dass hier keine finanzielle Beteiligung seitens des Landes erfolge. Ob und unter welchen Bedingungen die Förderung durch die öffentlichen Träger vor Ort erfolge, sei von dort aus zu entscheiden. Landrat Dr. Pföhler hätte sich hier eine andere Haltung wie auch eine Mitfinanzierung durch das Land gewünscht, handelt es sich doch um eine gesetzlich verankerte gleichwertige Betreuungsform.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Grafik: Archiv

 

 

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