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Missy Motown: „Wir bleiben unserer Linie treu und lassen uns auch in Zukunft weder von Zeitungen noch auf den sozialen Medien etwas gefallen.

Juristischer Erfolg gegen Burda Forward GmbH: Pressemitteilung des Helfer-Stabs hält vor Gericht stand

Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte am 24.10.2023 auf Antrag von Missy Motown fest, dass sie in einer Pressemitteilung des Helfer-Stabs keine Falschbehauptung aufgestellt hat. Außerdem hat es Burda Forward GmbH (im Weiteren: „Focus Online“) verboten, dies zu behaupten.
Focus Online, eine Plattform, die von Burda Forward GmbH betrieben wird, hat Missy Motown unterstellt, sie habe in einer Pressemitteilung „falsche Behauptungen“ aufgestellt. Gegen diese unwahre Unterstellung hat sich Missy Motown gewehrt – zu Recht, meint nun das OLG Frankfurt in einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss (Az. 16 W 32/23).

Was war passiert?

Focus Online hat in einem Artikel aus dem April 2021 eine unwahre Behauptung über Missy Motown aufgestellt und dann nach Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben. In einer Presseerklärung hat der Helfer-Stab am 12.07.2023 die Öffentlichkeit u.a. über diesen wichtigen Erfolg informiert. Der Redakteur, der für diese erste Falschbehauptung verantwortlich zeichnen musste, hat als Reaktion auf die Presseerklärung des Helfer-Stabs einen weiteren Artikel veröffentlicht, in dem er diese Presseerklärung zum Gegenstand einer redaktionellen Befassung machte. Doch auch dieser ist ihm misslungen. Denn er hat hierbei Missy Motown nicht nur ein Zitat untergeschoben, das sie nie getätigt hat. Er hat zudem behauptet, dass das angebliche und Missy Motown untergeschobene Zitat, wiederum eine Falschbehauptung sei. Nachdem Focus Online nicht bereit war, diese offenkundige Unterstellung als solche einzuräumen und die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, hat sich das OLG Frankfurt mit dem Beitrag befasst und in der nun vorliegenden Entscheidung Focus Online erfreulich deutlich vermittelt, dass Missy Motown die ihr untergeschobene Äußerung nicht aufgestellt und das Zitat nicht der Presseerklärung vom 12.07.2023 zu entnehmen sei. Vor diesem Hintergrund hat es das beantragte Verbot erlassen, welches darauf gerichtet war, nicht weiter zu behaupten, Missy Motown habe sich in der ihr von Focus Online behaupteten Weise geäußert.
Uns wird ganz schwindelig, wenn wir sogar unsere Kommunikation über juristische Erfolge wiederum juristisch erst vor dem Landgericht und nun auch vor dem Oberlandesgericht verteidigen müssen“, erklärt Missy Motown, die Geschäftsführerin des Helfer-Stabs. Und weiter: „Am Ende sind wir aber doch sehr froh und glücklich, dass wir uns nicht beirren ließen und unseren Weg bis zu diesem vorläufigen Ende gegangen sind – und Recht bekommen haben.“ Damit erringen Missy Motown und der Helfer-Stab einen weiteren und sehr wichtigen juristischen Erfolg, der sich einreiht in die bereits vorhandene Reihe von juristischen Erfolgen, die Missy Motown und der ebenfalls betroffene Helfer-Stab seit April dieses Jahres gegen diverse Medienhäuser errungen habe. Missy Motown erklärt: „Wir bleiben unserer Linie treu und lassen uns auch in Zukunft weder von Zeitungen noch auf den sozialen Medien etwas gefallen.
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist hier einsehbar. https://helfer-stab.de/wp-content/uploads/2023/11/OLG-FFM-begl.-Beschluss-vom-24.10.2023.pdf

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