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Kreisverwaltung vereinfacht Förderung von ehrenamtlichem Engagement

Neue Förderrichtlinie und entbürokratisiertes Antragsverfahren

Um ehrenamtlich Engagierten im Kreis Ahrweiler den Zugang zu Förderungen sowie die Antragsstellung zu vereinfachen, hat der Kreis die verschiedenen Förderrichtlinien angepasst und in einer einzigen, deutlich verschlankten Richtlinie gebündelt. Die entsprechenden Anträge können ab sofort bei der Kreisverwaltung gestellt werden. Die hierfür notwendigen Beschlüsse wurden durch die Kreisgremien in ihren jüngsten Sitzungen getroffen.
Mit der neuen Richtlinie haben wir uns gut für die Zukunft aufgestellt und die bereits sehr umfassende Förderstruktur des Kreises im Bereich des Ehrenamts auf eine noch breitere Basis gestellt. Die Vereinfachung der Antragsstellung ist ein weiteres deutliches Signal dafür, dass der Kreis dieses Engagement wertschätzt und unterstützt“, betont Landrätin Cornelia Weigand.
In der neuen Förderrichtlinie „Ehrenamt“ werden die vormals fünf Einzelrichtlinien zusammengefasst. Dabei bleiben die bisherigen Angebote des Kreises bestehen und lassen sich in die vier Förderziele „strukturelle dörfliche Projekte“, „ehrenamtliches Vereinswesen“, „Kulturprojekte“ und „ehrenamtliche Seniorenarbeit“ gliedern. Auch die Förderung im Projekt „Artenreiche Wiese – Lebensraum für Biene, Schmetterling & Co.“ im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements bleibt bestehen. Außerdem sind in der Richtlinie noch Regelungen zur Ehrenamtskarte und des Ehrenamtspreises enthalten. Durch die Zusammenlegung wurde auch der Umfang der Regelungen von 20 auf zehn Seiten deutlich verschlankt.
Im Zuge der neuen Förderrichtlinie wird der Aspekt der Nachhaltigkeit verstärkt in den Fokus genommen. So sind beispielsweise neben Neuanschaffungen nun auch Reparaturen förderfähig. Innerhalb des Projekts „Artenreichen Wiese“ wird neben der Anschaffung von Saatgut und Bäumen für Streuobstwiesen auch die Anschaffung von Bienenköniginnen mit 100 Prozent gefördert, um die wichtige Arbeit der Imkervereine weiter zu unterstützen.
Weitere Änderungen umfassen die Klarstellung beziehungsweise Konkretisierung der Förderfähigkeit. Explizit mit in die neue Richtlinie aufgenommen wurde zum Beispiel die Förderung des Baus und der Instandsetzung von Festwagen für Festumzüge im Rahmen der Brauchtumspflege. Darüber hinaus wurde aufgrund von Preissteigerungen bei Baumaterialien die Maximalförderung für bauliche Maßnahmen auf 5000 Euro erhöht.
Im Rahmen der Anpassung der Förderstruktur wurden auch die jeweiligen Antragsverfahren vereinheitlicht. Die neuen Anträge stehen ab sofort auf der Internetseite des Kreises (https://kreis-ahrweiler.de) unter den entsprechenden Förderprogrammen bereit.

Zukünftig soll die Antragstellung zudem vollständig digitalisiert werden. Die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen wurden bereits durchgeführt, sodass bis voraussichtlich Ende des Jahres 2023 die Antragstellung online möglich sein wird.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Foto: Archiv Gottschalk

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