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Leserbrief zum geplanten NVZ auf dem Rick-Gelände in Sinzig

Leserbrief zum geplanten NVZ auf dem Rick-Gelände in Sinzig

„wohnbauliche Nutzung! ein Zahlenbeispiel“

Hinsichtlich der künftigen Nutzung des sogenannten Rick-Geländes soll durch den Sinziger Stadtrat in diesem Monat eine Entscheidung gefällt werden.

Viele Gegner einer ausschließlich gewerblichen Nutzung der Brachfläche sowie Befürworter des geplanten Nahversorgungszentrums (NVZ) haben ihre Argumente dem Stadtrat vorgetragen und/bzw. in den Print- und Online-Medien veröffentlicht.

Vorweg möchte ich meine persönliche Meinung zum geplanten NVZ mitteilen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die langfristigen Nachteile für uns Sinziger durch die Realisierung eines NVZ deutlich überwiegen. Insbesondere im Hinblick auf das Erscheinungsbild im innerstädtischen Bereich (Beispiel: meterhohe Lärmschutzwände; aus stadtplanerischer Sicht ein K.O.-Kriterium), den Natur- und Umweltschutz aufgrund der unmittelbaren Lage am Ahrufer, den örtlichen Einzelhandel, für den ich erhebliche Nachteile fürchte (im Bereich der Lebensmittelanbieter, aber auch z. B. im Bereich Spielwaren und Bücher), die Verkehrssituation im Schul- und Kindergartenzentrum und die Verkehrsanbindung über angrenzende Straßen (Albert-Schweizer-Straße/Dreifaltigkeitsweg) und den Naherholungswert des Ahrufers, welches, wie ich täglich als direkter Anwohner beobachten kann, von Erholungssuchenden jeden Alters ganzjährig sehr frequentiert wird.

Während meiner beruflichen Tätigkeit als Sachverständiger für Immobilienbewertung konnte ich feststellen, dass unbebaute (wie auch bebaute) wohnwirtschaftlich nutzbare Grundstücke in der Kernstadt „Mangelware“ sind. Insbesondere im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser.

Unser Stadtrat bekommt nun eine sehr geeignete Möglichkeit, diesem Mangel alsbald Abhilfe zu schaffen.

Nachstehende Berechnung soll beispielhaft darstellen, welche Kapazitäten auf dem Rick-Gelände (reine Brachfläche, d. h. exkl. dem Bereich „Albert-Schweizer-Straße“) vorhanden sind.

Das Areal des Rick-Geländes umfasst eine Fläche von rd. 21.700 m². Der Bereich entlang des Ahrufers (inkl. der (Abstands)Fläche der Hochspannungsfreileitung, dieser kann einer wohnwirtschaftlichen Nutzung nicht zugeführt werden, jedoch anderweitig (baulich) genutzt werden) beträgt rd. 4.800 m². Von den verbleibenden rd. 16.900 m² sind rd. 2.700 m² für die erforderlichen Verkehrs- und Grünflächen in Abzug zu bringen. Folglich können rd. 14.200 m² in wohnwirtschaftlich nutzbare Grundstücke aufgeteilt werden.

Mit Einfamilienhäusern bebaute Grundstücke besitzen bevorzugter Weise eine Größe von 400 – 600 m². Der Sinziger Stadtrat kann, wenn er sich gegen das geplante NVZ entscheidet, die rechtlichen Rahmenbedingen schaffen, so dass rd. 24 bis 36 Ein-/Zweifamilienhausgrundstücke entstehen können.

Mehrfach wurde ich darauf angesprochen, zu welchem Preis diese anschließend gekauft werden könnten. Hierzu kurz und knapp: Der Preis wird schlussendlich durch den Markt bestimmt. Umliegende Bodenrichtwerte (Wohnbauflächen zum 01.01.2020) wurden mit 115 €/m² bis 175 €/m² ausgewiesen. Insbesondere unter Berücksichtigung der zeitlichen Entwicklung und der bevorzugten Lage gehe ich davon aus, dass die Grundstücke für mehr als den v. g. Höchstwert veräußert werden. Aufgrund der aktuellen Situation auf dem Immobilienmarkt i. V. m. der begehrten Lage jedoch auch gerechtfertigt.

Dem Sinziger Stadtrat möchte ich bei seiner Entscheidungsfindung nahelegen: Schaffen Sie dringend benötigten Wohnraum im Bereich der Kernstadt und verfolgen Sie die Planung des Nahversorgungszentrums nicht weiter.

Philipp Leurs, Sinzig
Foto: allgrafics

 

 

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