Die Meldebehörde weist darauf hin, dass nach dem rheinland-pfälzischen Meldegesetz Anträge auf Einrichtung von Auskunftssperren (Verbot der Weitergabe von Daten) für folgende Fallgestaltungen gestellt werden können:
1. Für die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften.
Antragsberechtigt sind Familienmitglieder (Ehegatte und Kinder), die keiner oder
nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören wie der …