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Planungskosten für das Feuerwehrgerätehaus werden nicht erstattet

Die Kosten in Höhe von rund 600.000 Euro werden nicht aus dem Wiederaufbaufonds erstattet

Nach Informationen des Rhein-Ahr Anzeigers bleibt die Stadt Sinzig auf den bisherigen Planungskosten für das Feuerwehrgerätehaus in der Kölner Straße sitzen. Die Kosten in Höhe von rund 600.000 Euro werden demnach nicht aus dem Wiederaufbaufonds erstattet. Weil der vorgesehene Standort von der Flut betroffen war, hatte es in der Stadtpolitik die leise Hoffnung gegeben, dass die Planungskosten erstattet werden, falls der Bau des Feuerwehrgerätehauses auf dem Gelände im Hochwassergebiet von der SGD Nord nicht genehmigt würde. Diese Hoffnung hat sich offenbar zerschlagen. Damit zeichnet sich jetzt aber im Stadtrat eine Mehrheit dafür ab, den Standort Kölner Straße in der Sitzung am 28. September endgültig zu beerdigen.
Ob die 600.000 Euro komplett in den Sand gesetzt wurden oder ob die bestehende Planung zumindest teilweise an einem neuen Standort genutzt werden kann, bleibt offen.

Ruch / Gottschalk
Foto: Archiv Gottschalk

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