Rechtsanwalt thematisierte Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
„Wie kann ich Vorsorge für den Fall treffen, wenn ich meine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann?“ Eine wichtige Frage, denn es geht um die rechtliche Vertretung, z.B. in medizinischen, finanziellen oder behördlichen Dingen. Trotz des schönen Wetters folgten 22 Personen den Ausführungen von Rechtsanwalt David Schnöger und Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger, Querschnittsmitarbeiter vom SKFM – Katholischen Verein für soziale Dienste, in der Katholischen Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Gleich zu Beginn stellte Ralph Seeger die Aufgaben des Betreuungsvereins vor, während Rechtsanwalt David Schnöger rechtliche Informationen zur Vorsorgevollmacht gab. So muss der Verfasser einer Vorsorgevollmacht geschäftsfähig sein. Auch Form und Inhalt eines solchen Dokuments sind entscheidend. Näher ging Rechtsanwalt Schnöger auf die Sonderbestimmungen § 1829, 1831 u. 1832, weshalb auch ältere Vollmachten einer Prüfung unterzogen werden, inwieweit dort ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB – alt 1906a BGB – Erwähnung finden oder nicht. Außerdem sei es notwendig, bei der öffentlichen Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht auf gewissen Formerfordernisse zu achten und diese durch einen Notar oder die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler durchführen zu lassen, damit z.B. bei einem späteren Umzug ins Heim Grundstücksgeschäfte oder der Verkauf des Hauses problemlos abgewickelt werden können.
Im nächsten Teil ging Ralph Seeger auf das Thema Betreuungsverfügung ein und erläuterte, was sich durch die Betreuungsrechtsreform im Betreuungsrecht verändert hat. Mit der Reform konnten die Rechte betreuter Personen gestärkt, ihre Selbstbestimmung gesteigert werden, womit betreute Personen jetzt auch mehr in die sie betreffenden Angelegenheiten eingebunden sind.
Außerdem wollten Teilnehmende wissen, was zu tun ist, wenn man eine rechtliche Vertretung für den Notfall bestimmen möchte, jedoch keine Angehörigen hat und niemanden kennt, dem man zu Hundertprozent vertraut. In diesem Fall wäre es ratsam, bei einem der Betreuungsvereine nachzufragen und in einer Betreuungsverfügung eine entsprechende Person zu benennen, die dann durch das Amtsgericht zum potenziellen Betreuer bestellt und später in seinen Aufgaben kontrolliert wird. Unterstützung erfahren diese ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer durch die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler, die diese individuell beraten, begleiten und schulen. Die Zuhörerinnen und Zuhörer dankten David Schnöger und Ralph Seeger für den informativen Abend und die klare Präsentation teilweise schwieriger Sachverhalte.
Zum Workshop „Patientenverfügung für ehrenamtliche Betreuer:innen und Vorsorgebevollmächtigte“ mit Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger am Dienstag, 7. Mai 2024, von 18:00 bis 20:00 Uhr in der Familienbildungsstätte Bad Neuenahr, Weststraße 6, kann man sich schon jetzt beim SKFM anmelden. Wer sich außerdem für eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung interessiert oder selbst eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen will, sollte sich in Verbindung setzen mit:
SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. Ehlinger Str. 47 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
info@skfm-ahrweiler.de
Telefon: 0 26 41/20 12 78
www.skfm-ahrweiler.de
Pressemeldung Caritas Kreis Ahrweiler
Foto: Ralph Seeger