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SPD Bundestagskandidat Christoph Schmitt: Insolvenzantragspflicht verlängern

Insolvenzantragspflicht soll verlängert werden – Bundeskabinett fasst entsprechenden Beschluss

Die Insolvenzantragspflicht für in Not geratene Unternehmen soll verlängert werden. Dies hat das Bundeskabinett beschlossen.
SPD-Generalsekretär Marc Ruland, SPD-Spitzenkandidat Thomas Hitschler und der SPD-Kandidat für die Bundestagswahl Christoph Schmitt begrüßen diesen Beschluss: „Das ist eine wichtige Nachricht für die unverschuldet durch die Flut in Not geratenen Unternehmen. Es ist gut, dass die Bundesregierung schnell gehandelt und den Weg für die Verlängerung freigemacht hat. Das verschafft den Unternehmen Luft und verhindert, dass sie wegen der noch ausstehenden Finanzmittel Pleite gehen müssen. Das sichert Existenzen und auch Arbeitsplätze. Mit diesem Instrument haben wir auch in der Corona-Krise schon gute Erfahrungen gemacht.
Die SPD-Politiker wiesen darauf hin, dass sich jetzt der Bundestag und der Bundesrat unverzüglich mit dem Beschluss des Bundeskabinetts befassen müsse – dafür müssten jetzt Sondersitzungen in Berlin stattfinden.
Ruland, Hitschler und Schmitt unterstrichen auch die Forderung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach einem Nationalen Aufbaufonds, der über ein Bundesgesetz geregelt werden sollte und auch unverzüglich auf den Weg gebracht werden müsse. „Die Menschen sind in großer Not, sie packen unverdrossen, soweit es ihnen möglich ist, alle solidarisch selbst mit an, aber sie brauchen jetzt schnellstens auch Unterstützung in Form eines Nationalen Aufbaufonds. Hier zählt jeder Tag.
Die Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragpflicht soll rückwirkend ab dem 10. Juli bis zum 31. Oktober 2021 gelten.

Pressemeldung Christoph Schmitt, SPD Bundestagskandidat Wahlkreis Ahrweiler/Mayen
Foto: Archiv

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