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Glasreinigung Norbert Engel Sinzig

28.10. Coronavirus: 12 Neuinfektionen im Kreis davon je zwei in Remagen und Sinzig

28.10. Coronavirus: 12 Neuinfektionen im Kreis davon je zwei in Remagen und Sinzig

Heute gibt es 12 Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Kreis: eine in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, je zwei in der Stadt Remagen und in der Stadt Sinzig, drei in der Verbandsgemeinde Adenau, eine in der Verbandsgemeinde Bad Breisig und drei in der Verbandsgemeinde Brohltal.

Die Gesamtzahl der Infizierten im Kreis Ahrweiler steigt auf 545. Davon gelten 391 als genesen. Vier Personen sind an den Folgen einer Infektion mit dem Coronavirus gestorben. 652 Personen befinden sich derzeit in Quarantäne.

Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Ahrweiler liegt bei 82 Neuinfektionen. Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche an. Damit befindet sich der Kreis weiterhin in der „Alarmstufe“ rot des Warn- und Aktionsplans des Landes Rheinland-Pfalz.

Der aktuelle Verlauf der Corona-Pandemie stellt sich in den einzelnen Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden im Kreis wie folgt dar:

Verbandsgemeinde Adenau: 79 Infektionen, davon 37 genesen
Verbandsgemeinde Altenahr: 53 Infektionen, davon 46 genesen, 1 Person verstorben
Verbandsgemeinde Bad Breisig: 37 Infektionen, davon 30 genesen
Verbandsgemeinde Brohltal: 38 Infektionen, davon 23 genesen
Gemeinde Grafschaft: 66 Infektionen, davon 54 genesen
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler: 140 Infektionen, davon 107 genesen, 2 Personen verstorben
Stadt Remagen: 63 Infektionen, davon 47 genesen
Stadt Sinzig: 69 Infektionen, davon 47 genesen, 1 Person verstorben

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Grafik: Achim Gottschalk allgrafics


Kreis Neuwied mit Unkel, Linz und Bad Hönningen

Stark steigende Fallzahlen im Kreis Neuwied – Task-Force beschließt weitere einschränkende Maßnahmen

Im Kreis Neuwied steigen die Fallzahlen weiterhin stark an. Seit letzter Woche liegt der 7-Tage Inzidenzwert über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Damit gilt der Kreis Neuwied als Risikogebiet und es wurden bereits einschränkende Maßnahmen erlassen. Um angemessen auf das Infektionsgeschehen zu reagieren, bespricht sich die Task-Force regelmäßig in Telefonkonferenzen. Da der Inzidenzwert für den Kreis Neuwied aktuell bei 79,9 liegt, wurden in der heutigen Konferenz weitere Maßnahmen beschlossen.

Daher werden ab Samstag folgende Maßnahmen in Ergänzung zur aktuellen Allgemeinverfügung für den Kreis Neuwied erlassen: Es wird ein Verkaufsverbot für Alkohol in der Zeit von 00:00 bis 06:00 Uhr geben. Dieses gilt für gastronomische Betriebe, Hotels und Beherbergungsbetriebe sowie für Verkaufsstellen, wie z.B. Tankstellen, Supermärkte, Kioske und Spielhallen. Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt dann bei allen Veranstaltungen im Innenbereich auch am Platz. Dazu zählen neben Theater, Kinos, Konzerte, Kleinkunstbühnen und ähnlichen Einrichtungen auch alle Gottesdienste der Kirchen und Glaubensgemeinschaften.

In der Fieberambulanz in Neuwied sind am Mittwoch 163 Personen getestet worden. In Summe wurden in dieser Woche 587 Personen getestet.

Hier finden Sie den ganzen Artikel: https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/Home/Aktuelles/

Die Summe der Fälle verteilt sich auf die Kommunen wie folgt:

Gebietskörperschaft  Positivfälle
Verstorben
In Quarantäne
Stadt Neuwied
305 (+8)
2
109
VG Asbach
104 (+4)
1
34
VG Bad Hönningen
84 (+4) 0
38
VG Dierdorf
23 (-1) 1
17
VG Linz
88 (+2)
0
36
VG Puderbach
28
0
14
VG Rengsdorf-Waldbreitbach
167 (+4)
0
95
VG Unkel
66 (+1)
0
13
Gesamtfälle
865
4
356

Schutzmaßnahmen in RLP ab 2. November

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes, aber in jedem Fall maximal begrenzt auf zehn Personen, gestattet. Weil diejenigen, die sich nicht an die Maßnahmen halten, andere Menschen gefährden, werden Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen von den Ordnungsbehörden sanktioniert. Darüberhinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land ein gesundheitliches Risiko. Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.

Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen

Dazu gehören

a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen

b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen

c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen

d. der Freizeit-und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

e. Fitnessstudios, Schwimm-, Spaßbäder und ähnliche Einrichtungen.

Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflegewie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält.

Schulen und Kindergärten bleiben grundsätzlich geöffnet. Die Länder entscheiden über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Pressemeldung Landesregierung RLP


Bonn und umliegendes NRW

In Bonn und dem Rhein-Sieg Kreis liegen die Zahlen deutlich höher.
Seit 28. Februar 2020 wurden insgesamt 2.037 Menschen positiv auf das Coronavirus getestet (Stand: Mittwoch, 28. Oktober). 15 Menschen sind im Zusammenhang mit Covid-19 verstorben, 1.670 Personen sind wieder genesen, 352 aktuell infiziert.
In den vergangenen 7 Tagen sind in Bonn 292 Neuinfektionen registriert worden; dies entspricht 88,48 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Damit ist der von Bund und Ländern eingeführte Notfallmechanismus gegen steigende Infektionszahlen von 50 neuen Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (165 Personen) überschritten.
In den Bonner Krankenhäusern liegen zurzeit 51 Patienten aus Bonn und dem Umland, die an Covid-19 erkrankt sind (Stand: Mittwoch, 28. Oktober). 36 Patienten werden auf Normalstationen betreut, 15 Personen liegen auf Intensivstationen, 11 von ihnen müssen beatmet werden.

Rhein-Sieg-Kreis jetzt auch Hotspot

Der Rhein-Sieg-Kreis hat heute eine 7-Tages-Inzidenz von 55,9 und ist damit jetzt auch Corona-Hotspot. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Landeszentrums Gesundheit NRW hervor.

Köln

In Köln steigt die Inzidenzzahl auf 195,5. 2.587 Personen sind zurzeit infiziert, 214 sind in stationärer Behandlung und 150 Personen sind verstorben.

Maskenpflicht in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen

Seit Samstag, 17. Oktober, gilt eine Maskenpflicht in den Bonner und Bad Godesberger Fußgängerzonen sowie in den Beueler und Duisdorfer Einkaufsstraßen.Jeder, der zu Fuß in den genannten Bereichen unterwegs ist, muss eine Maske tragen. Die Stadt wird in den Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen mit mehreren hundert Plakaten auf die Maskenpflicht aufmerksam machen. Das Ordnungsamt ist im Einsatz.
In der gesamten Stadt darf Alkohol nicht mehr zwischen 22 und 6 Uhr verkauft werden, und es gilt eine Sperrstunde für Gaststätten von 23 Uhr bis 6 Uhr.

Quelle: Stadt Bonn

AG

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