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Abkochgebot in Altenahr teilweise aufgehoben

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“Flutkatastrophe Sinzig”Volksbank RheinAhrEifel e.G.
IBAN DE57 5776 1591 0100 1830 01,
BIC: GENODED1BNA

KSK  „Stadt Sinzig Flutkatastrophe“
IBAN: DE32 5775 1310 0000 3395 56
BIC: MALADE51AHR

 

Verbandsgemeinde Altenahr: Abkochgebot in Teilen aufgehoben

Das Abkochgebot für Trinkwasser wird in Teilen der Verbandsgemeinde Altenahr mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Leitungswasser kann ab sofort in folgenden Ortsgemeinden beziehungsweise -teilen wieder uneingeschränkt verwendet werden:

  • Altenahr (nur Ortslage);
  • Lind mit den Ortsteilen Obliers und Plittersdorf.

Dies wurde vom Kreisgesundheitsamt in enger Abstimmung mit dem Betreiber der Wasserversorgung (SWB Regional GmbH) entschieden, nachdem umfangreiche und wiederholte Laborkontrollen in diesen Versorgungsbereichen die geforderte Qualität nach der Trinkwasserverordnung ergeben haben. Die Aufbereitung und kontinuierliche Desinfektion des Trinkwassers mit Chlor wird bis auf Weiteres fortgesetzt, ebenso die begleitende Kontrolle durch regelmäßige Laboruntersuchungen.

Für die Ortsteile Kreuzberg und Altenburg in Altenahr muss das Trinkwasser zunächst noch weiter abgekocht werden, bis auch hier weitere Laborkontrollen ohne Beanstandungen vorliegen. Auch für weitere Ortsgemeinden der Verbandsgemeinden Altenahr und Adenau laufen derzeit noch die Sanierungsmaßnahmen und Kontrollen der Wasserqualität. Durch die Flutkatastrophe waren ausgedehnte Schäden im Trinkwasserverteilnetz aufgetreten, die neben umfangreichen technischen Maßnahmen ein vorsorgliches Abkochgebot erforderlich machen.

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler
Foto: Archiv

Veranstaltungen zur Flut

 

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