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Altkleider, Schrott & Co: Kreis warnt vor unseriösen Sammlern

Viele der Materialien, die entsorgt werden, haben noch einen Wert. Es sind „Wertstoffe”. Die getrennte Entsorgung und Verwertung dieser Wertstoffe ist sinnvoll und vor allem gesetzlich vorgeschrieben. Mit Blick auf eine illegale Altkleidersammlung weist die Kreisverwaltung Ahrweiler auf einige Fakten hin.

Zuständig für die Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB). Sammlungen außerhalb dieser öffentlichen Abfallentsorgung sind aber nicht automatisch illegal. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen sind auch gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen bei privaten Haushalten erlaubt. Bekannte Beispiele: Altmetall, Kleider, Schuhe.

Diese Sammlungen müssen drei Monate vor Beginn bei der Kreisverwaltung angezeigt werden. Die Kreisverwaltung prüft dann, ob die Wertstoffe ordnungsgemäß verwertet oder entsorgt werden. Falls nein, wird die Sammlung untersagt.

In der Stadt Remagen wurde jüngst eine unangemeldete und daher illegale Altkleidersammlung durchgeführt. Der Name des Vereins „Help-World e.V. Flutopferhilfe” wurde für diese Zwecke missbraucht. Der echte Verein hat in Remagen bis heute keine Sammlung vorgenommen und rechtliche Schritte gegen den illegalen Sammler eingeleitet. Außerdem läuft ein Bußgeldverfahren.

Die Bürger erkennen seriöse Sammler unter anderem daran, dass sie ihre vollständigen Kontaktdaten angeben. Bei telefonischen Rückfragen sollte jemand erreichbar sein, der genaue Auskunft über das Projekt gibt.

Der AWB erinnert daran: Wertstoffe wie Metalle und Altpapier können auch auf den Entsorgungsanlagen des AWB kostenfrei abgegeben werden. Die Erlöse aus der Vermarktung werden mit den Entsorgungskosten anderer Abfälle verrechnet. Das trägt dazu bei, dass die Abfallgebühren im Kreis Ahrweiler seit Jahren stabil sind. Außerdem: Der Abfall-Ratgeber 2014, der jedem Haushalt vorliegt, nennt alle Standorte mit Containern für Altkleider, Korken und Altglas. – Weitere Infos: Kreisverwaltung Ahrweiler, Ruf 02641.975-258, E-Mail janina.hedrich@aw-online.de.

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