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Ausbau A1: BUND zieht die juristische Notbremse

A1: Klage gegen Autobahn-Bau eingereicht

BUND zieht die juristische Notbremse gegen noch mehr Asphalt in der Eifel

Wie angekündigt macht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz nun ernst: Mit Unterstützung des NABU und weiterer Verbände sowie zahlreicher Privatpersonen hat der BUND Klage gegen den Weiterbau der A 1 eingereicht. Dies könnte im Erfolgsfall das Aus für eines der umstrittensten Autobahn-Projekte in Rheinland-Pfalz einleiten und aus Sicht der Autobahn-Kritiker „endlich einen Schlussstrich unter eine jahrzehntelange Fehlplanung zum Schaden von Mensch und Natur ziehen“. Die BUND-Landesvorsitzende Sabine Yacoub bestätigte, dass das auf Umwelt- und Planungsrecht spezialisierte Frankfurter Rechtsanwaltbüro Philipp-Gerlach & Teßmer beauftragt wurde und die Klage fristgerecht beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage erhoben hat. Ziel ist, Baurecht für das rechtswidrige Vorhaben zu verhindern.
Diese seit 85 Jahren geplante Autotransit-Piste quer durch intakte Eifellandschaft ist angesichts der sich verschärfenden Klima- und Biodiversitätskrise völlig aus der Zeit gefallen“, so Yacoub. Im Ergebnis eingehender Prüfung des vor einem Monat zugestellten Beschlusses kommen der BUND uns seine Sachverständigen zu einem klaren Urteil: „Der unbeirrte Weiterbau der A1 wäre für den Arten- und Klimaschutz unausgleichbar und würde zusätzliche Risiken bei Extremwetterlagen nach sich ziehen. Ein derart gravierender Eingriff in den Naturhaushalt ist nach unserer Überzeugung nicht zu verantworten und angesichts knapper öffentlicher Mittel eine Verschwendung von Steuergeld zu Lasten wichtiger Projekte der Daseinsvorsorge. Auch um die Eifel-Gemeinden vor weiteren Verkehrsbelastungen zu schützen, gibt es schonendere und nachhaltigere Lösungen einer zukunftsgerechten Verkehrsführung“, heißt es in einer Presseinformation des Verbandes.
Die Kritik der Sachverständigen entzündet sich auch an erheblichen Fehlern beim Nachweis einer Planrechtfertigung und an überalterten Verkehrsgutachten des Vorhabenträgers. „Der Landesbetrieb Mobilität hat das Verkehrsaufkommen völlig überschätzt und offensichtlich schön gerechnet; neuere Prognosen bleiben unberücksichtigt.  Der Neubau einer Autobahn ist völlig unangemessen“, erläutert BUND-Landesvorstandsmitglied Egbert Bialk. „Außerdem endet die Autobahn ohne sinnvolle Anbindung im Bereich Nordrhein-Westfalen, was anstelle von Entlastung der Dörfer tatsächlich mehr Durchgangsverkehr mit entsprechend höheren Treibhausgasen und Unfallgefahren mit sich bringen wird.
Die BUND-Kreisgruppe Ahrweiler sieht zusätzlich gerade durch die weitere Versiegelung im Einzugsgebiet der Ahr deutlich erhöhte Risiken bei zukünftigen Hochwasser- und Starkregenereignissen. Die Menschen im Kreis Ahrweiler sind hier nach der Flutkatastrophe vom Juli 2021 zu Recht sensibilisiert,“ so Stefani Jürries aus dem Vorstand der Kreisgruppe.“
Der BUND hofft nun, dass auch die Bundesregierung ihre Prioritätenliste bei den Verkehrsprojekten grundlegend überdenkt. Der anachronistische Bundesverkehrswegeplan 2030 müsse eingemottet werden. Das nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes noch knappere Steuergeld gehöre in die Sanierung maroder Verkehrswege, insbesondere Schienen und Brücken, in eine nachhaltige Regionalentwicklung und einen attraktiven ÖPNV. Die Klage gegen die A1 sei auch in diesem Zusammenhang „eine wichtige juristische Notbremse“. Bis Ende Januar werden die Sachverständigen des BUND ihre Begutachtung abgeschlossen haben und die Rechtsanwälte des BUND eine fachlich fundierte Klagebegründung einreichen.

Pressemeldung Die BUND-Kreisgruppe Ahrweiler
Foto: Archivbild

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