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DIE BESCHEIDE FÜR DIE ABFALLGEBÜHREN KOMMEN

Müllgebühren bleiben auch in diesem Jahr stabil – Änderungen bitte schriftlich mitteilen
Die Abfallgebühren bleiben auch im Jahr 2011 stabil. Mit dieser erfreulichen Nachricht richtet sich der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) an Bürger und Gewerbebetriebe, denen Ende Januar die Gebührenbescheide für 2011 zugeschickt werden. Der AWB versendet rund 45.000 Bescheide an die Haushalte und Betriebe.
Einige organisatorische Hinweise: Besonders in der ersten Woche nach dem Versand ist die Veranlagungsstelle des AWB wegen der vielen Änderungen in den Haushalten zeitweise überlastet. Der AWB bittet um Verständnis, wenn Telefonleitungen häufig belegt sind und der zuständige Sachbearbeiter nicht unmittelbar zu erreichen ist.
Der AWB rät, mögliche Änderungen schriftlich – per Brief, Fax oder E-Mail – mitzuteilen und für etwaige Rückfragen eine Telefonnummer anzugeben. Auf diese Weise können Änderungen schnell erfasst und bearbeitet werden. Solche geänderten Daten betreffen beispielsweise Adressen, Namen, Eigentumswechsel oder, was sich auf die Gebühren auswirkt, höhere oder niedrigere Personenzahlen im Haushalt durch Zu- oder Fortzüge sowie Geburten oder Todesfälle. Außerdem ist der AWB per Internet erreichbar: www.awb-ahrweiler.de. Die neuen Daten werden dann in einem Änderungsbescheid berücksichtigt, der einige Wochen später verschickt wird.
Zur Zahlung sollte man den Überweisungsträger nutzen, der dem Gebührenbescheid beigefügt ist. Der Ü-Träger ist maschinell lesbar und ermöglicht das zügige Verbuchen des Zahlungseingangs. Auf handgeschriebene Überweisungsträger sollte man möglichst verzichten.
Um einen verspäteten Zahlungseingang zu vermeiden, kann die ebenfalls dem Gebührenbescheid beiliegende Einzugsermächtigung erteilt werden. Diese muss schriftlich erteilt werden (ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck an den AWB zurücksenden), kann jedoch jederzeit widerrufen werden.
Die Abfallgebühren sind, wie in den vergangenen Jahren, je zur Hälfte zu den beiden Fälligkeitsterminen 1. März und 1. September zu entrichten. Die Gebühr muss also nicht in einer Summe beglichen werden.

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