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Gelder des Bundes für die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen werden vom Land Rheinland-Pfalz falsch verteilt

Gelder des Bundes für die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen werden vom Land Rheinland-Pfalz falsch verteilt:

Mechthild Heil MdB (CDU): „Unverständlicher Rückgriff auf völlige veraltete Zahlen durch Mainz“

(Berlin, Bundestagswahlkreis 198, 1. Oktober 2020). Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil kritisiert die Verteilung von Geldmitteln des Bundes für die Gewerbe­steuerausfälle der Kommunen durch das Land Rheinland-Pfalz. Danach will Mainz die Kompensation anhand von Durchschnittswerten der letzten neun (!) Jahre leisten, wobei jeweils das beste und das schlechteste Jahr herausgerechnet werden. Mechthild Heil dazu: „Mainz produziert mal wieder nur Murks. Anstatt die dieses Jahr tatsächlich angefallenen Steuerausfälle als Maßstab für den Ausgleich zu nehmen, wird nunmehr auf völlig veraltete Zahlen zurückgegriffen“.

Für die Stadt Remagen heißt dies, dass es nur eine Kompensation von 360.000 Euro geben wird, obwohl die Ausfälle in diesem Jahr gegenüber 2019 bei 6,5 Millionen Euro liegen. Noch schlimmer kommt es für die Gemeinde Grafschaft, die statt der im Haushalt 2020 veranschlagten 15 Millionen Euro an Gewerbesteuereinnahmen die Erwartungen auf 7,5 Millionen Euro im Nachtragshaushalt 2020 herunterschrauben musste. Nach dem von der rot-grün-gelben Landesregierung in Mainz vorgeschlagenen Berechnungsmuster würde die Gemeinde bei der Erstattung völlig leer ausgehen, da das gewerbesteuerstarke Jahr 2019 ganz herausgerechnet wird.

Mechthild Heil dazu: „Es ist ein schlechter Witz, dass nicht die aktuelle und tatsächliche Gewerbesteuersituation bei den Kommunen als Maßstab herangezogen wird. Das Land greift auf Einnahmen zurück, die bis ins Jahr 2011 zurückreichen. Alle Kommunen, die in den letzten Jahren eine stärkere Dynamik bei den Einnahmen verzeichnen konnten, schauen in die `Röhre´. Hier ist zu hoffen, dass dies nicht so durch das rheinland-pfälzische Landesparlament geht und sich die Stimmen der Vernunft durchsetzen. Dass es auch anders geht, zeigt das Bundesland Brandenburg. Hier wird als Basis für den Ausfall der Steuereinnahmen die Mai-Steuerschätzung 2020 und ergänzend die Steuerschätzung aus dem Herbst 2020 als herangezogen. In der Bundespolitik wollten wir einen schnellen und unkomplizierten Ausgleich für die tatsächlich betroffenen Kommunen.

Zum Hintergrund: bereits bei den Verhandlungen zum Kompensationspakt, der von Bund und Ländern je zur Hälfte finanziell getragen wird, zeichnet sich eine solche Situation ab. Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme, die Bezeichnung ,,auf Grundlage der erwarteten Mindereinnahmen” zu streichen. Die Länderkammer argumentierte, dass dies so ausgelegt werden könne, ,,dass die erwarteten Mindereinnahmen jeder einzelnen Kommune zugrunde gelegt werden müssen”. Dies sei ,,nicht leistbar und nicht belastbar“. ln ihrer Gegenäußerung lehnte die Bundesregierung den Einwand der Länderkammer ab. Die gewählte Formulierung eröffne den Ländern einen hinreichenden Spielraum für eine sachgerechte Verteilung der Mittel an die Gemeinden. Eine weitere Flexibilisierung der Vorgabe würde nach Auffassung der Bundesregierung den Zweck des Gesetzentwurfes, einen pauschalen Ausgleich der erwarteten Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden zu erreichen, gefährden. „Genau so ist es“, so Mechthild Heil, „was ist nicht leistbar daran, wenn die Landesregierung in Mainz für den Ausgleich die Gewerbesteuer­einnahmen aus 2019 als Maßstab heranzieht oder die ebenso allseits bekannten Daten der aktuellen Steuerschätzungen?“

Mechthild Heil MdB (CDU)
Foto: Privat

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