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Andres Hörakustik

Offener Brief der Gruppe “Ahrflut” an Landrätin Frau Weigand und Herrn Treis SGD Nord

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Hochwasser

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Helfer im Web

www.helfer-shuttle.de
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Alles um die Flut

https://www.flut-wiki.de

Spendenkonten Hochwasserhilfe

“Flutkatastrophe Sinzig”Volksbank RheinAhrEifel e.G.
IBAN DE57 5776 1591 0100 1830 01,
BIC: GENODED1BNA

KSK  „Stadt Sinzig Flutkatastrophe“
IBAN: DE32 5775 1310 0000 3395 56
BIC: MALADE51AHR

 

Hochwasserschutz Ahr

Sehr geehrt Frau Landrätin,
wir wenden uns heute im Namen der unterzeichnenden Bürgerinitiativen ( Sinzig, Sinzig Bad Bodendorf, Altenburg) an Sie mit der Bitte uns über das geplante Vorgehen des Kreises zur Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Hochwasserschutzes entlang der Ahr zu informieren.

Die unterzeichnenden Bürgerinitiativen möchten durch einen bestmöglichen Hochwasserschutz die Folgen zukünftiger Fluten für die Ahranwohner möglichst minimieren. Der Kreis ist nach §76 LWG zuständig für „Planung und Ausbau öffentlicher Hochwasserschutzanlagen“.
Die Erwartung aller betroffenen Bürger ist hier 2 Jahre nach der Flut sehr hoch.
Nachdem die Vorschläge zur Gewässerwiederherstellung vorgestellt wurden hatten wir erwartet, dass das vom Kreis in der Vergabe befindliche überregionale Hochwasservorsorgekonzept dies als wesentliche Maßnahme umfasst. Diese Erwartung wurde auch von den Vertretern des Kreises im Rahmen der Bürgertermine zur Vorstellung der Gewässerwiederherstellung verstärkt.
Bei einer genaueren Prüfung des im Kreistag vorgestellten Pflichtenheftes zur Erstellung des überörtlichen Maßnahmenplans (üMP) mussten wir nun feststellen, dass durch diese Ausschreibung die in §76 LWG festgeschriebene Aufgabe nicht erfüllt wird.
Damit wird der Kreis seiner Verantwortung gegenüber den Bürgern in unserer Wahrnehmung nicht gerecht.
Die Zusammenfassung und Auswertung des örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepts (öHSVK) , die dem überörtlichen Maßnahmenplan – Plan zur Umsetzung und Weiterentwicklung von überörtlichen Maßnahmen zur Hochwasser- und Starkregenvorsorge für den Landkreis Ahrweiler unter Berücksichtigung der üMP zugrunde liegt, kann die Planung eines durchgängigen Hochwasserschutzkonzeptes entlang der Ahr nicht ersetzen, da diese vor der Flut als öHSVK für die Gewässer der 3. Ordnung gemäß der kommunalen Verantwortung nach §76 LWG erstellt wurden und deshalb nur in Ausnahmefällen Maßnahmen entlang der Ahr enthalten.
Zwei Jahre nach der Flut ist keine Planung für Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Ahr durch den Kreis beauftragt. Wir wenden uns deshalb in großer Besorgnis an Sie, um sicherzustellen, dass Sie hierzu informiert sind, und bitten Sie dringend nachzusteuern. Bitte informieren Sie uns zudem, wie Ihr weiteres Vorgehen hierzu aussieht.

Andrea Schraaf-Wilhelmi Sinzig
Anita Bongard Altenburg
Cristoph Niesen Sinzig
Diana Ivanova Bad Bodendorf
Hardy Rehmann Sinzig
Ingo Binnewerg Sinzig
Karin Niesen Sinzig
Markus Klaes Sinzig
Michaela Klaes Sinzig
Natalie Wendisch Sinzig
Ute Eden Lohmar

Veranstaltungen zur Flut

 

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