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5.4.2021 Coronavirus: 62 Neuinfektionen, darunter 7 in Remagen, 9 in Sinzig und 4 in Bad Breisig

Coronavirus: 62 Neuinfektionen im Kreis am Osterwochenende

Schnelltests in DRK-Teststationen weiter stark nachgefragt
Im Rahmen der Aktion „Schnelltests für alle“ haben die DRK-Ortsvereine im Kreis Ahrweiler in der vergangenen Woche insgesamt 5731 Schnelltests in den acht dezentralen Teststationen durchgeführt. Hierbei wurden 25 Personen positiv auf SARS-Cov-2 getestet und an das Gesundheitsamt zur Einleitung weiterer Maßnahmen gemeldet. Eine Übersicht über alle Teststationen und ihre Öffnungszeiten sowie weitere Hinweise sind unter www.kv-aw.drk.de/corona-schnelltest abrufbar. Die Angaben werden laufend aktualisiert.

In den Tagen vom 3. April bis einschließlich heute, 5. April, gab es 62 Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Kreis: 21 in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, sieben in der Stadt Remagen, neun in der Stadt Sinzig, zwei in der Verbandsgemeinde Adenau, zwölf in der Verbandsgemeinde Altenahr,  jeweils vier in den Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltal sowie drei in der Gemeinde Grafschaft. 

Derzeit werden alle positiven Covid-19-Proben des Gesundheitsamtes auf Mutationen hin untersucht. In der Woche vom 29. März bis einschließlich heute, 5. April, wurden 59 Infektionen mit Virusvarianten von SARS-CoV-2 (Variants of Concern, kurz VoC) nachgewiesen: 18 in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, vier in der Stadt Remagen, 17 in der Stadt Sinzig, sechs in der Verbandsgemeinde Adenau, zwei in der Verbandsgemeinde Altenahr, sechs in der Verbandsgemeinde Bad Breisig, drei in der Verbandsgemeinde Brohltal sowie drei in der Gemeinde Grafschaft. Somit konnte in bislang insgesamt 404 Fällen eine Mutation durch ein Labor bestätigt werden.

Die Anzahl der aktiven Corona-Fälle im Kreis Ahrweiler liegt aktuell bei 230. 46 Personen sind bisher an den Folgen einer Infektion mit dem Coronavirus gestorben. Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Ahrweiler liegt bei 78 Neuinfektionen. Die Sieben-Tage-Inzidenz gibt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche an.

Der aktuelle Verlauf der Corona-Pandemie stellt sich in den einzelnen Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinden im Kreis wie folgt dar:

Verbandsgemeinde Adenau: 290 Infektionen gesamt, davon laborbestätigt 38 VoC (Variants of Concern = Virusvarianten), 268 Genesene, 2 Verstorbene, 20 aktuell Infizierte;
Verbandsgemeinde Altenahr: 227 Infektionen gesamt, davon laborbestätigt 17 VoC, 206 Genesene, 4 Verstorbene, 17 aktuell Infizierte;
Verbandsgemeinde Bad Breisig: 339 Infektionen gesamt, davon laborbestätigt 29 VoC, 310 Genesene, 1 Person verstorben, 28 aktuell Infizierte;
Verbandsgemeinde Brohltal: 314 Infektionen gesamt, davon laborbestätigt 43 VoC, 301 Genesene, 1 Person verstorben, 12 aktuell Infizierte;
Gemeinde Grafschaft: 290 Infektionen gesamt, davon laborbestätigt 25 VoC, 274 Genesene, 1 Person verstorben, 15 aktuell Infizierte;
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler: 868 Infektionen gesamt, davon laborbestätigt 88 VoC, 787 Genesene, 10 Verstorbene, 71 aktuell Infizierte;
Stadt Remagen: 496 Infektionen gesamt, davon laborbestätigt 52 VoC, 468 Genesene, 2 Verstorbene, 26 aktuell Infizierte;
Stadt Sinzig: 703 Infektionen gesamt, davon laborbestätigt 112 VoC, 637 Genesene, 25 Verstorbene, 41 aktuell Infizierte.


 

Pressemeldung Kreisverwaltung Ahrweiler

Grafik

Grafik: Kreisverwaltung Ahrweiler


Laut Landesuntersuchungsamt sehen die Zahlen für den Kreis AW wie folgt aus:

Insgesamt infiziert waren 3526 Personen, genesen 3169, 46 sind verstorben. Die Zahl der aktuell positiv Getesteten sinkt von 315 auf 311. Der 7 Tage auf 100 000 der Einwohner Index steigt von 73 auf 79,9.


Es ist zu beachten, dass es unterschiedlich lang dauert bis die Werte den jeweiligen Empfänger erreichen, der mittlere Meldeverzug kann derzeit bis zu 7 Tagen betragen. Die Zahl aller Getesteten wird nicht veröffentlicht.


Kreis Neuwied mit Unkel, Linz und Bad Hönningen

Aus der Kreisverwaltung Neuwied liegen keine aktuellen Zahlen vor.

 
Kreisverwaltung Neuwied

Interaktive Karte des RKI

Die Karte aktualisiert sich automatisch und zeigt somit immer die Daten des aktuellen Tages


 
 

1093 aktive Corona-Fälle in MYK und Koblenz

Es gibt insgesamt 44 neue positiv auf das Coronavirus getestete Personen. Die Anzahl aktiver Corona-Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Mayen-Koblenz liegt damit derzeit bei 1093: 731 im Kreis MYK und 362 in der Stadt Koblenz.

Die 7-Tage-Inzidenz beträgt nach Angaben des Landesuntersuchungsamtes aktuell für Mayen-Koblenz: 143,6, Koblenz: 105,2 und ·        Rheinland-Pfalz: 103,9

Nachgewiesene Infektionen 8.979
Davon Genesene 7.607
Covid-19-Todesfälle  239
Tod aus anderen Gründen 40
“Aktive” Coronafälle 1.093

Landkreis MYK erlässt neue Corona-Allgemeinverfügung

Da in Mayen-Koblenz die 7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge den Wert von 100 überstiegen hat, muss der Landkreis die sogenannte Notbremse ziehen und eine Allgemeinverfügung mit erweiterten Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Die damit verbundenen Maßnahmen richten sich nach der vom Land vorgesehenen Allgemeinverfügung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung. Sie beinhalten im Wesentlichen Änderungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum und eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, die Schließung von Außengastronomie, Museen und ähnlichen Einrichtungen sowie weitere Einschränkungen beim Amateur- und Freizeitsport. Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung gelten UNTER ANDEREM für den Arbeitsweg, in medizinischen Notfällen oder für den Besuch von Gottesdiensten zu den Ostertagen.

Wir alle hätten uns gewünscht, dass der Inzidenzwert unter 100 bleibt und keine verschärften Maßnahmen angeordnet werden müssen, doch die Fallzahlen sind besorgniserregend rapide angestiegen. Wenn sich nicht alle an die seit Monaten allgemein geltenden Verhaltensregeln im Umgang mit dem Coronavirus halten, wird es unfassbar schwierig, die Infektionszahlen zu senken. Wir sehnen uns nach Normalität, nach den normalen persönlichen Kontakten, nach gemeinsamen Feiern und unbeschwerten Einkäufen in den heimischen Geschäften.  Also lassen Sie uns gemeinsam alles dafür tun, damit wir die zusätzlichen Maßnahmen so schnell wie möglich wieder zurücknehmen können“, appelliert Landrat Dr. Alexander Saftig.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises wird gilt ab Donnerstag, 1. April, 0 Uhr.

Die Allgemeinverfügung enthält UNTER ANDEREM folgende Regelungen:

1. Für den gesamten Landkreis Mayen-Koblenz gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Ausnahmen davon gelten bei triftigen Gründen, wie etwa berufliche Tätigkeiten, medizinischen und veterinärmedizinischen Notfällen, dem Ausführen von Haustieren (nur durch eine Person) oder der Besuch von Gottesdiensten zu Ostern.

2. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur
alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren
Hausstands erlaubt. Dabei werden Kinder bis einschließlich sechs Jahre nicht mitgezählt.

3. Weiterhin offen bleiben können unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen Behörden, Verwaltungen, der Rechtspflege dienende Einrichtungen, sowie Zulassungsstellen, Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfe.

4. Für gewerbliche Einrichtungen ist Terminshopping weiterhin möglich, allerdings unter verschärften Kriterien: So dürfen Geschäfte nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden, bei denen ausschließlich Personen, die
demselben Hausstand angehören, zeitgleich Zutritt zum Laden gewährt wird. Andernfalls müssen gewerbliche Einrichtungen für den
Kundenverkehr schließen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie sind nach wie vor
zulässig.
Die Regelung der Schließung gilt NICHT für  Einzelhandelsbetriebe Direktvermarkter für Lebensmittel, von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten (deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht), Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Großhandel, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und  Gartenbaumärkte.

5. Gastronomische Einrichtungen sind auch im Außenbereich geschlossen.

6. Für Dienstleistungen gilt: Wenn kein Abstand zwischen Personen eingehalten werden kann, wie etwa in Kosmetikstudios, Tattoo- oder Piercing-Studios, Wellnessmassagesalons und
ähnlichen Betrieben, ist die Tätigkeit untersagt. Erlaubt sind jedoch Dienstleistungen, die medizinischen
oder hygienischen Gründen dienen. Dazu zählen unter anderem Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker und Fußpflege.

7. Im Amateur- und Freizeitsport sind Training und Wettkampf in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport untersagt. In Einzelsportarten ist die sportliche Betätigung nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.

8. Der Besuch von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminvereinbarung und lediglich in den Außenbereichen möglich.

Alle Einzelheiten der Allgemeinverfügung des Landkreises Mayen-Koblenz sind nachzulesen unter https://www.kvmyk.de/kv_myk/live/Corona/Rechtsgrundlagen/Amtsblatt_2021-17.pdf

Kreis MYK


Bonn

 
Positiv getestet (seit 28. Februar 2020) 10.857 Personen
Verstorben im Zusammenhang mit Covid-19 211 Personen
Wieder genesen 9.894 Personen
Aktuell infiziert 752 Personen
Derzeit in Quarantäne 2.010 Personen
Neuinfektionen verg. 7 Tage 418 Personen
Inzidenzwert pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner 126,8
 

Durchgeführte Erstimpfungen, Stand Montag, 5. April

Gesamt 56.670 Personen
 

Durchgeführte Zweitimpfungen, Stand Montag, 5. April

Gesamt 21.270 Personen
 

Belegung Bonner Krankenhäuser (Personen aus Bonn und dem Umland), Stand Donnerstag, 1. April

Mit Covid-19 in Behandlung 78 Personen
Davon auf Normalstationen 42 Personen
Auf Intensivstationen 36 Personen
Beatmet werden müssen 29 Personen
 

Festgestellte Coronavirus-Mutationen seit 28. Januar, Stand Donnerstag, 1. April

Gesamtfälle Mutationen 812
Britische Mutation 799
Brasilianische Mutation 2
Südafrikanische Mutation 11
Prozentualer Gesamtanteil an positiven Fällen (22.3. – 28.3.) 60,2
 
 
 
Stadt Bonn

Rhein-Sieg Kreis

Im Rhein-Sieg-Kreis steigt der Wert für die 7-Tage-Inzidenz von 83,9 auf 90,7.

RKI


Köln

In Köln sinkt die Inzidenzzahl von 139,4 auf 139,3. Die Zahl der infizierten Personen bleibt bei 2668, 218 sind in stationärer Behandlung. Die Zahl der Todesfälle bleibt bei 583 Personen.

Stadt Köln

 

 

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