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21. November 17:00 Uhr Ausschusssitzung Nahversorgungszentrum

21. November 17:00 Uhr Ausschusssitzung Nahversorgungszentrum

Am 21. November findet um 17:00 Uhr eine Ausschusssitzung zum geplanten Nahversorgungszentrum an der Ahr statt. Diese wurde nicht im Amtsblatt der Stadt „Blick aktuell“ bekannt gemacht. Wir haben die Einladung auf unserer Homepage www.wir-lieben-sinzig.de veröffentlicht.

Zeit, Ort und Tagesordnung von Ausschusssitzungen sind nach § 34 Absatz 6 Gemeindeordnung öffentlich bekannt zu machen. In welcher Form dies geschieht, regelt § 1 der Hauptsatzung der Stadt Sinzig. Danach erfolgen öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Sinzig „Blick aktuell“. Hierdurch wird die Sitzungsöffentlichkeit garantiert. Nur in dringlichen Fällen ist eine andere Form der Bekanntmachung vorgesehen.
Die Ausschusssitzung am 21.11.2016 zum Thema Nahversorgungszentrum an der Ahr war schon im Vorfeld seit mehreren Wochen terminiert. Somit kann hier kein dringlicher Fall vorgelegen haben. Dass dennoch diese Sitzung nicht im Amtsblatt bekannt gemacht worden ist, stellt einen Verstoß des Bürgermeisters gegen die demokratische Bekanntmachungspflicht dar. Und dies ausgerechnet bei dem kommunalpolitisch hoch umstrittenen Thema des Einkaufszentrums an der Ahr, welches die Bürgerschaft erheblich interessiert und auf deutliche Ablehnung stößt.

Der Planentwurf mit den textlichen Festsetzungen und der amtlichen Begründung ist abrufbar unter www.andreas-geron.de/aktuelles.

Der Bebauungsplan sieht eine neue Hauptverkehrsstraße durch das bestehende Wohngebiet vor. Ein Teil des bisherigen Wohngebiets wird in ein Mischgebiet umgewandelt. Dies ermöglicht weitere gewerbliche Ansiedlungen an der Ahr. Es handelt sich um das Gebiet nördlich von der Tankstelle auf der gegenüberliegenden Seite der neuen Zufahrtsstraße. In Mischgebieten zulässig sind z.B. Einzelhandelsbetriebe, Gewerbebetriebe, Gartenbaubetriebe sowie Fast-Food-Restaurants.

Folgende erste kurze Anmerkungen zur Begründung des Bebauungsplans:

Beeinträchtigung der Erholungsfunktion des Ahrufers
Auf Seiten 7., 8. unter Punkt 3. wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erholungsfunktion des Ahrufers beeinträchtigt werden kann. Auf Seite 8 steht, dass die Erholungsfunktion, wie sie derzeit besteht, nicht gewährleistet werden kann. Der Hinweis auf die frühere Nutzung als Industrieanlage ist rechtlich unhaltbar, denn die frühere Nutzung des Grundstücksteils am Ahrufer durch die Betonfabrik war illegal. Der Flächennutzungsplan sieht diese Fläche nach wie vor als Grünfläche vor. Dieser muss deshalb erst noch geändert werden. Aus der illegalen Nutzung eine Rechtfertigung für das Einkaufszentrum abzuleiten, ist rechtlich nicht möglich.

Zerschneidung des Wohngebiets

Auf Seite 9 wird als Folge der Planung die städtebaulich unerwünschte Zerschneidung des bisherigen Wohngebiets genannt. Dass die Wohnbebauung bis heute nicht realisiert worden ist, liegt aber daran, dass die Grundstücke nicht auf dem freien Markt verfügbar waren. Als im Sommer die Grundstücke zum Verkauf anstanden, konnte der Makler für die Grundstücke mehrere Bauinteressierte finden. Die Stadt hat den Verkauf der Grundstücke jedoch verhindert und dem Investor deren Erwerb zum Bau der Straße ermöglicht.

Schallschutzwände bis 7,50 Meter Höhe

Der Plan sieht Schallschutzwände von 4 m Höhe bis zu 7,50 m vor (siehe Begründung Seite 28 Nr. 9.8.). Dies bedarf keiner weiteren Kommentierung.

 

Pressemitteilung Bürgerinitiative „Wir lieben Sinzig“, 20.11.2016

Foto: Archiv Aktiplan

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