2023 wieder „Bombenjahr“ für den Kampfmittelräumdienst
Trier/Rheinland-Pfalz – Im Jahr 2023 hat der Kampfmittelräumdienst (KMRD) in Rheinland-Pfalz rund 19 Tonnen Munition gefunden und geborgen. Zudem wurden 21 Bombenblindgänger mit einem Bruttogewicht von mehr als 50 kg entschärft.
Insgesamt wurden somit rund 691 Fundmeldungen im letzten Jahr durch die Mitarbeiter des KMRD bearbeitet. Zusätzlich wurden 36 Amtshilfeersuchen von Waffenbehörden bezüglich der Abholung von Amnestiemunition (Infanteriemunition) gestellt. Bei diesen Einsätzen wurde ein Gesamtgewicht von 4585,52 kg abgeholt und der Vernichtung zugeführt.
„Diese Mengen zeigen wie hochaktuell die Aufgabe der Kampfmittelbeseitigung auch beinah 80 Jahre nach Kriegsende ist“, betonte der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Thomas Linnertz. „Dabei tragen die Mitarbeiter des KMRD eine große Verantwortung, der sie mit ihrem hohen Fachwissen und ihrer Umsicht gerecht werden.“
Hintergrund
Der KMRD wird vom Land Rheinland-Pfalz vorgehalten und kommt bei der Beseitigung von Kampfmitteln sowie bei der Suche nach Kampfmitteln bei konkreten Hinweisen zum Einsatz. Organisatorisch gehört er zur ADD und besteht aus einer Leit- und Koordinationsstelle in Koblenz sowie den Räumgruppen Koblenz und Worms mit insgesamt 14 Mitarbeitern.
Die Kampfmittelbeseitigung ist eine Aufgabe der ordnungsbehördlichen Gefahrenabwehr im Rahmen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetztes Rheinland-Pfalz. Hiernach sind grundsätzlich die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig, können sich allerdings zur Erfüllung ihrer Aufgaben an den seitens des Landes vorgehaltenen KMRD wenden.
Dabei ist die Amtshilfe des Kampfmittelräumdienstes auf die zur Abwehr konkreter Gefahren unmittelbar erforderlichen Maßnahmen beschränkt. Aufgrund dessen gehört es nicht zu den Aufgaben des KRMD die Kampfmittelbelastung oder die Kampfmittelfreiheit von Grundstücken im Rahmen der Bauleitplanung beziehungsweise Baugenehmigungsverfahren zu beurteilen oder zu bescheinigen. Hierzu müssen private Fachunternehmen beauftragt werden.
Beim Fund von verdächtigen Gegenständen, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, sind diese unter keinen Umständen zu berühren oder zu transportieren. In diesen Fällen sollten umgehend die örtlichen Polizeidienststellen oder Ordnungsämter informiert werden.
Pressemeldung Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Foto: Archiv Gottschalk