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Bürgerversammlung Nahversorgungszentrum – der Film

Sehen Sie hier den Film von der Bürgerversammlung, die am 29.04.2015 in Sinzig mit dem Thema “Nahversorungszentrum auf dem ehemaligen Rick-Gelände” ( NVZ ) stattfand.

Update vom 5.5.2015:
Nach ausgiebigen Rescherchen im Internet waren wir genauso schlau wie vorher, daher wendeten wir uns an eine Institution, die verbindlich Auskunft geben kann. In diesem Fall die Landeszentrale für Medien und Kommunikation in Ludwigshafen, die im Rahmen des Rundfunkstaatsvertrags handelt.
Dort erhielten wir heute detailliertere Auskünfte.

1. Das Verbot einen in öffentlichem Raum aufgenommenen Film zu veröffentlichen gibt es nicht. Personen, die nicht aufgenommen oder veröffentlicht werden möchten müssen in diesem Fall bei der Veröffentlichung verpixelt werden und unter Umständen muss der Ton verfremdet werden. Hier greift das Recht am eigenen Bild. Ausgenommen vom Recht am eigenen Bild sind z.B. Politiker und Personen, die ein öffentliches Amt bekleiden. (Hierzu gibt es je nach Gericht unterschiedliche Auffassungen) Die Ableitung daraus einen kompletten Film nicht veröffentlichen zu dürfen ist falsch.

2. Dass vor einer Sitzung auf Filmaufnahmen hingewiesen werden muss und ein Schild mit der Aufschrift “Filmaufnahmen” an der Türe angebracht werden muss ist nicht verpflichtend. Andererseits können dann Personen, die nicht wissen, dass gefilmt wird, nicht darauf hinweisen, dass sie in einem Film nicht veröffentlicht werden möchten.

3. Dass der Aufforderung einen aufgenommenen Film zu löschen nachgekommen werden muss ist in einem demokratischen Rechtsstaat nicht möglich. Ausnahme sind Aufnahmen, die den Datenschutz verletzen. z.B. das Filmen wenn jemand seine Geheimzahl in einen Bankautomaten eingibt.
Dagegen ist die Veröffentlichung des Materials strafbar.

Da wir unmittelbar nach der Versammlung zugesichert haben den Film nicht zu veröffentlichen und wir uns an unser Wort halten, wird der Film über die Versammlung vom 29.04.2015 auch weiterhin trotz der oben aufgeführten Rechtslage nicht veröffentlicht.

Es gibt noch weitere Rechte und Pflichten auf die wir hier nicht weiter eingehen.

Wir hoffen mit dieser Stellungnahme für zukünftige Filmprojekte Rechtssicherheit geschaffen zu haben und wünschen weiterhin gute Unterhaltung.

Dieses ist keine Rechtsauskunft.

Red. Aktiplan, der Rhein-Ahr Anzeiger

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