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Landwirtschaftliche Nutzflächen im Überschwemmungsgebiet nutzen

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Spendenkonten Hochwasserhilfe

“Flutkatastrophe Sinzig”Volksbank RheinAhrEifel e.G.
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BIC: GENODED1BNA

KSK  „Stadt Sinzig Flutkatastrophe“
IBAN: DE32 5775 1310 0000 3395 56
BIC: MALADE51AHR

 

Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) ist auf der Internetseite der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum veröffentlicht

Becht: FAQ zu landwirtschaftlichen Nutzflächen im Überschwemmungsgebiet

Das Landwirtschaftsministerium und das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) haben wichtige Fragen zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen im Überschwemmungsgebiet gesammelt und beantworten diese auf der Homepage des DLR. Darauf hat Landwirtschaftsstaatsekretär Andy Becht hingewiesen.

Wir haben dringende Fragen der  Betriebe gesammelt und beantwortet. Damit wollen wir den betroffenen Betrieben Hilfestellung und Unterstützung geben“, sagte Landwirtschaftsstaatsekretär Andy Becht.

Viele Landwirtinnen und Landwirten fragen sich, ob und wie eine Nutzung ihrer von der Flut geschädigten landwirtschaftlichen Nutzflächen möglich ist. Die Schäden reichen von einer kurzweiligen Überflutung mit Regenwasser bis hin zu starken Verschmutzungen und enormen Anlandungen von Unrat und Geröll.

Der Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) ist auf der Internetseite der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum veröffentlicht und wird permanent erweitert und aktualisiert: www.dlr.rlp.de
Das Hochwasser an der Ahr und Teilen der Eifel hat Landwirtschaft und Weinbau hart getroffen. Aus dem Berufsstand kam aber auch eine riesige Welle der Unterstützung und Solidarität. So haben sich viele Landwirte mit schwerem Gerät, Hilfslieferungen und insbesondere ihrem praktischen Knowhow in das Krisengebiet begeben und dort der Bevölkerung schnell und unkompliziert geholfen. „Hierfür zollen wir allen Helfern großen Respekt und besonderen Dank“, betonte Becht.

Pressemeldung Wirtschaftsministerium
Foto: Archiv

Veranstaltungen zur Flut

 

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