Mundschutz-Masken was ist zu beachten ?
Der Einsatz von einfachen Mundschutz-Masken für die Bevölkerung kann als zusätzliche Maßnahme helfen, die Infektionsrate zu senken. Dies ist zum Beispiel sinnvoll beim Einkaufen oder im öffentlichen Personennahverkehr. Diese einfachen Masken dienen vor allem dem Fremdschutz wie beim Abstand-Halten.
Der Einsatz von Mundschutz-Masken kann deshalb nur als Ergänzung zu den bisherigen Maßnahmen betrachtet werden.
Um möglichst viele solcher Masken verfügbar zu machen, gibt es intensive Gespräche mit der Textilbranche und mit Schuhmanufakturen im Land, um eine Produktion anzukurbeln. Parallel dazu würden die vielen ehrenamtliche Initiativen im Land zusammengebunden.
Weiter wichtig
Durch das Tragen einer Alltagsmaske sollte niemanden in falscher Sicherheit wiegen. Als wichtige Schutmaßnahmen gelten weiterhin: Abstand halten! Hände waschen! Möglichst Zuhause bleiben!
Für wen gilt die Maskenpflicht nicht?
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,
Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen, wenn anderweitige geeignete Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden.
Einfache Barriere gegen Übertragen von Atemtröpfschen
Kann selbst genäht werden
Schützt das Gegenüber vor Ansteckung
! Wichtig: weiterhin Abstands- und Hygieneregeln beachten !
Wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wie im ÖPNV und beim Einkaufen
Einfache, auch selbstgenähte Masken
Schals oder Tücher (über Mund und Nase!) sind eine Alternative
Maske nur 1x tragen (max. 3 Stunden), dann reinigen
Bügeleisen: gründlich und heiß bügeln
Waschmaschine: bei 60° bis 95° waschen
Backofen: bei 80° für 5 Min. erhitzen
Siehe auch: https://www.aktiplan.de/ministerpraesidentin-malu-dreyer-maskenpflicht-ab-27-april/
Landesregierung RLP
Grafik: allgrafics