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Stadt Sinzig erlässt die Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2020

Stadt Sinzig erlässt die Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2020

Die Stadt Sinzig erlässt allen Gastronomen die Gebühr für die Sondernutzung städtischer Flächen im Jahr 2020. Es handelt sich um eine Entscheidung, welche von allen im Stadtrat vertretenen Gruppierungen getragen wird. Bürgermeister Andreas Geron dankt den Fraktionen für die Zustimmung zu dieser Maßnahme und die damit verbundene Unterstützung der Sinziger Gastronomie. „Die Schließung der Räumlichkeiten trifft unsere Gastronomen hart. Außengastronomie findet derzeit nicht statt. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass sich Sinziger Unternehmer*innen auf die Unterstützung durch Verwaltung und Politik verlassen können“, so der Bürgermeister. Gleichzeitig weist er auf die vielfach bestehende Möglichkeit des Abhol- und Lieferservices hin. Zugunsten der anderen Gewerbetreibenden wurde bereits durch eine Satzungsänderung die Grundlage für den Erlass der Sondernutzungsgebühr geschaffen.

Die Stadt weist darauf hin, dass dennoch eine (gebührenfreie) Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme von städtischen Flächen eingeholt werden muss.

Pressemeldung Stadt Sinzig’
Foto: Archiv

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