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Wertvolle Innenausstattung rettet Haus Walterscheid

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Denkmalschützer sahen das Gebäude im Frühjahr 2023 erstmals von innen

Neubewertung erfordert Umdenken bei der Planung
Eigentümer braucht jetzt für Umbau oder Abriss eine denkmalrechtliche Genehmigung

Treppe mit üppigen floralen Stuck-Verzierungen

Sinzig. Ein Blick ins Innere hat offenbar alles geändert: Als die Fachleute von der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) im März 2023 erstmals das Haus Walterscheid betraten, staunten sie offenbar nicht schlecht. Unter dem Eindruck der weitgehend erhaltenen Innenausstattung revidierte die GDKE jedenfalls ihre bisherige Einschätzung aus dem Jahr 2016 und stellte nunmehr fest: Das bekannte Gebäude in der Mühlenbachstraße 40 ist doch denkmalschutzwürdig. Damit sorgte die Obere Denkmalschutzbehörde des Landes Rheinland-Pfalz für eine faustdicke Überraschung. Und für eine Menge Fragen zur zukünftigen Entwicklung des gesamten zentral gelegenen Areals der Alten Druckerei.

Der Sinziger Denkmalverein hatte sich zusammen mit einigen engagierten Bürgern erfolgreich für die Unterschutzstellung des Hauses Walterscheid eingesetzt. Am 28. April wurde auch die Stadt Sinzig von der neuen Lage unterrichtet. (Wir berichteten: https://www.aktiplan.de/walterscheid-haus-steht-jetzt-unter-denkmalschutz/) Wie es mit der Planung weiter geht und wie der momentane Stand der Dinge ist, erfuhr Aktiplan Rhein-Ahr Anzeiger auf Nachfrage.

Was hat die GDKE dazu bewogen, das Gebäude erst jetzt unter Denkmalschutz zu stellen und nicht bereits 2016 oder noch früher? 

Saal mit Parkettboden, barocken Fenstern und mit versenkbaren Fensterläden. Zu dem Saal führt zusätzlich zum eigentlichen zweiflügeligen Entree eine Geheimtür.

Ihren Sinneswandel erklärt die GDKE so: Aufgrund einer erneuten Anfrage sei die Denkmalfachbehörde im Frühjahr 2023 erneut tätig geworden. „Da die fachlichen, landesweit gültigen Standards für die Einschätzung des historischen Zeugniswertes und die Entscheidung über die Denkmaleigenschaft eines Objektes durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse einem Wandel unterliegen, ist dies nach einer mehrere Jahre zurückliegenden Überprüfung üblich“, erklärt die Behörde. Zudem hätten der Direktion 2023 neue Informationen zum Gebäude und der umfangreich erhaltenen Ausstattung vorgelegen, „die eine Neubewertung des Objektes durch die Denkmalfachbehörde dringend ratsam machten”. Laut Kreisverwaltung wurde das Gebäude im März 2023 von der GDKE zum ersten Mal von innen besichtigt. Aufgrund der neuen Erkenntnisse wurde dann die bisherige Mainzer Entscheidung gegen einen Denkmalschutzstatus revidiert.

Was bedeutet diese neue Lage für den Eigentümer der Alten Druckerei, die Nova Investment in Köln?

Reich verzierter Treppenpfosten mit geschnitztem Fruchtkorb. Links Einbauschrank in der Treppe

Laut Kreisverwaltung liegen vom Eigentümer noch keine entsprechenden Pläne oder ein Bauantrag für das Projekt auf dem Gelände der Alten Druckerei vor. Die Auswirkungen des Denkmalschutzes dürften allerdings erheblich sein. „Bauliche Veränderungen und Eingriffe sind grundsätzlich möglich“, macht die GDKE klar. Diese müssten jedoch genehmigt werden. Im Klartext: Der Eigentümer muss jetzt für den Abriss oder den Umbau des Gebäudes eine denkmalrechtliche Genehmigung beantragen. „Die Entscheidung, in welcher Form und in welchem Umfang Eingriffe und Veränderungen am Kulturdenkmal denkmalverträglich vorgenommen werden können, unterliegt einem Abstimmungs- und Abwägungsprozess der Denkmalbehörden mit dem Denkmaleigentümer in einem entsprechenden Genehmigungsverfahren. Ist eine Denkmaleigenschaft festgestellt, kann diese Entscheidung nicht zurückgenommen werden“, erklärt die GDKE. Auch könne die Eigentümerin nicht mit einem Widerspruch oder einer Anfechtungsklage gegen den Beschluss vorgehen. Allerdings kann sie wohl eine sogenannte „Feststellungsklage“ bei dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben, welches dann über die Denkmaleigenschaft des Objektes entscheidet. In der Regel werde der Eigentümer aber gegen konkrete Anordnungen der Behörde zum Erhalt des Denkmals oder gegen die Ablehnung konkreter Maßnahmen wie etwa einen geplanten Umbau vorgehen. 

Reicht es denn nicht, nur die Fassade des Gebäudes in der Mühlenbachstraße 40 zu erhalten?

Einbauschrank aus dem Barock

Das wird nicht gehen, erklären die Denkmalschützer. „Aufgrund des umfassend erhaltenen bauzeitlichen Grundrissgefüges, der wertvollen und vielfältigen Ausstattung sowie der städtebaulich nach zwei Seiten prägenden und anspruchsvoll gestalteten Fassaden kann eine alternative bauliche Veränderung des Gebäudes, Beispiel  Entkernung mit Erhalt der Fassade ausgeschlossen werden.“ Das Gebäude ist demnach als Ganzes zu erhalten.

Hat die untere Denkmalpflegebehörde beim Landkreis Ahrweiler in dem Verfahren alles richtig gemacht? Schließlich hat sie noch Anfang des Jahres mitgeteilt, dass an der Entscheidung gegen eine Denkmalschutzwürdigkeit des Gebäudes nicht gerüttelt werde.

Der Kreis fällt keine eigenen Entscheidungen darüber, ob etwas zum Denkmal erklärt wird oder nicht, betont die Obere Denkmalpflege in Mainz. Dies obliege ausschließlich der GDKE, hieß es auch aus der Kreisverwaltung. Man habe als Untere Denkmalbehörde auch keine Bewertung des Haus Walterscheid abgegeben. Das bestätigt auch die GDKE: „Die Untere Denkmalschutzbehörde schließt sich der fachlichen Einschätzung der Direktion Landesdenkmalpflege an.“

Und jetzt? Wie geht es weiter?

Aus Holz geschnitztes Oberlicht mit buntem Glas

Dazu schreibt die Kreisverwaltung: „Die Stadt Sinzig und die Eigentümerin wurden mit Schreiben vom 27.02.2023 von der Unteren Denkmalschutzbehörde darüber in Kenntnis gesetzt, dass die GDKE ein Prüfverfahren hinsichtlich des Denkmalwertes der Mühlenbachstraße 40 eingeleitet hat. Mit Schreiben vom 28.04.2023 haben wir den Betroffenen das Prüfungsergebnis mitgeteilt und die Stadt Sinzig um eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Eintragung in die Denkmalliste gebeten.“ Eine solche Stellungnahme sei erforderlich, bevor die förmliche Eintragung des Hauses Walterscheid in die Denkmalliste durch die GDKE Erfolge.

Was sagt die Stadt Sinzig zu der neuen Entwicklung? Wie will sie reagieren?

Boden aus Marmor und Schiefer

Aus dem Rathaus hieß es dazu: “Auch wir wurden von der aktuellen Entscheidung, das Haus Walterscheid unter Denkmalschutz zu stellen, überrascht, da wir die Bewertung für abgeschlossen hielten. Da derzeit noch keine Rechtsverbindlichkeit eingetreten ist, enthalten wir uns einer Beurteilung. Aktuell besteht zudem kein Anlass für die Stadtverwaltung, aktiv zu werden – dies wäre nur der Fall, wenn das Vorhaben des Investors mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht im Einklang stünde. Dafür sind derzeit keinerlei Anhaltspunkte erkennbar.“

AG
Fotos: Achim Gottschalk, allgrafics

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